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Der für den Klimaschutz notwendige Hochlauf von E-Fahrzeugen hängt von der öffentlichen Ladeinfrastruktur ab!

Situation öffentliche Schnellladeinfrastruktur:
Im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 muss Deutschland bis 2030 im Verkehrssektor 40-42% an CO2-Emissionen (ggü. 1990) einsparen. Die Umstellung des Verkehrs auf batterieelektrische Fahrzeuge bzw. Mobilität stellt eins der Instrumente dar, um dieses Ziel zu erreichen. Aktuell existieren in Deutschland weniger als 2.000 HPC-Ladepunkte (>150 kWh, Ladedauer 30min), während für „Verbrenner“ über mehr als 14.000 Tankstellen (multiple Zapfsäulen, Tankdauer <10min) existieren. Aus der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf„ ergibt sich ein Bedarf von 440.000 bis 843.000 öffentlichen Ladepunkten im Jahr 2030. Zwei Milliarden Euro stehen für Unterstützung von Aufbau und Betrieb eines bedarfsgerechten Schnellladenetzes bis 2030 zur Verfügung.
Ausschreibung Deutschlandnetz:
Mit dem Schnellladegesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausschreibung zur Errichtung und den Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur im öffentlichen/halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr geschaffen. Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich allein auf die Errichtung und den Betrieb im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum. Die Ausschreibung für Standorte entlang der Bundesautobahnen erfolgt gesondert. Teil der Ausschreibung sind 900 Suchräume für Schnellladestandorte (mit einem Radius von jeweils 2km) unterteilt in sechs Regionen und insgesamt 23 Lose (ermittelt durch das StandortTOOL der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur)